
Recht der approbierten Heilberufe
Für alle Rechtsfragen rund um die approbierten Berufe ist Frau Rechtsanwältin Hellwinkel seit Langem kompetente Ansprechpartnerin. Spezialisiert auf Recht und Ethik in der Psychotherapie und der Supervision, berät und vertritt Frau Hellwinkel Psychotherapeuten, Praxen, Ausbildungsinstitute, Psychotherapeuten in Ausbildung, Ärzte und Angehörige weiterer Heilberufe, insbesondere zu Themen rund um das Berufsrecht, Verpflichtungen aus dem Patientenrechtegesetz, arbeitsrechtliche und gesellschaftsrechtliche Angelegenheiten.
Besondere Themenschwerpunkte liegen auf:
- Heilkunde
- Dokumentation
- Schweigepflicht
- Datenschutz, insbesondere Grundzüge der (EU)Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO)
- Einsichtnahme in die Patientenakte

★★★★★ 5,0 von 5 Sternen
bei 81 Bewertungen
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Ihre Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht in der Metropolregion Rhein-Neckar
Silke Hellwinkel
Rechtsanwaltskanzlei
Hildastraße 10
69469 Weinheim
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