Versicherungsrecht
Häufig kommt es im Schadensfall zwischen Versicherungsnehmer und Versicherer zum Streit. Zu klären ist dann, ob der Versicherer eintrittspflichtig ist, also die vereinbarte Versicherungsleistung zu erbringen hat oder nicht. Außerdem behaupten Versicherer nicht selten eine Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers oder einer anderen am Vertrag beteiligten Personen und verweigern oder kürzen die vereinbarte Versicherungsleistung. Die Klärung und gegebenenfalls die Durchsetzung Ihrer berechtigten Interessen ist unser Anspruch.
Die typischerweise betroffenen Versicherungen sind:
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Unfallversicherung
- private Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Lebensversicherung
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bei 84 Bewertungen
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Silke Hellwinkel
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